FAQ

Wie kann ich mich beteiligen und meine Ideen einbringen?

Als registrierter Nutzer können Sie Stellungnahmen abgeben sowie andere Stellungnahmen lesen und liken. Beiträge sind auf maximal 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) begrenzt. Sie können mehrere unterschiedliche Beiträge abgeben. Jedem Ihrer Beiträge können Sie insgesamt bis zu drei Themen bzw. Kapitel der DNS zuordnen. Falls Sie zu keinem spezifischen Kapitel der DNS einen Beitrag verfassen wollen, können Sie auch die Kategorie „Sonstiges“ für eine Stellungnahme auswählen. Alle Nutzer und Nutzerinnen haben die Möglichkeit mit der Vergabe von Likes Stellungnahmen positiv zu bewerten. Nach dem Absenden können eigene Beiträge nicht mehr eigenständig geändert oder gelöscht werden. Sie können eine Löschung unter „Beitrag melden“ beantragen.

Mit der Registrierung für das Portal stimmen Sie unserer Netiquette zu. Dies gilt auch für eine alternative barrierefreie Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail.

Was passiert mit meinen Beiträgen?

Die gesammelten Beiträge werden von den Fachministerien und dem Bundeskanzleramt für die Weiterentwicklung der DNS ausgewertet. Anschließend soll die DNS Ende 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Werden die Beiträge veröffentlicht?

Die Beiträge werden auf der Beteiligungsseite (Registrierung notwendig) veröffentlicht. Einzelne Passagen aus den Online-Beiträgen können auch als Zitate in die DNS einfließen oder für eine Berichterstattung zur DNS verwendet werden.

Wieso kann ich meinen Beitrag nicht mehr finden?

Mit der Nutzung und Registrierung der Beteiligungsplattform stimmen Sie unserer Netiquette zu. Wir behalten uns vor Beiträge, die gegen die Netiquette verstoßen, zu löschen. Rückfragen dazu beantwortet Ihnen gerne das Dialogteam Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie:
Nachhaltigkeitsdialog@bpa.bund.de.

Wann wird die neue Strategie veröffentlicht?

Die neue Strategie soll Ende 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann wird sie auch veröffentlicht.

Was ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) genau?

Der Koalitionsvertrag betont mit seiner Unterüberschrift („Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“) die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung für die Bundesregierung. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) sollen Richtschnur der Politik sein. Für die Bundesregierung ist die DNS der übergeordnete Rahmen zur Umsetzung der Agenda 2030 und für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Politik. Die DNS steht für eine ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähige Entwicklung für jetzige und zukünftige Generationen.

Sie gliedert sich in sechs Transformationsbereiche, in denen der Handlungsbedarf besonders dringlich ist: 1. Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit; 2. Energiewende und Klimaschutz; 3. Kreislaufwirtschaft; 4. Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Mobilität; 5. Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme; 6. Schadstofffreie Umwelt. Die Transformationsberichte bilden die Basis zur Weiterentwicklung der DNS bis Ende 2024. Weiterhin wurden folgende fünf wichtige übergreifende Ansatzpunkte, die so genannten Hebel für die Umsetzung der SDGs definiert: Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit, Finanzen sowie Forschung, Innovation und Digitalisierung, Governance und gesellschaftliche Mobilisierung und Teilhabe.

Die DNS ist auf eine breite Beteiligung von verschiedenen Akteuren angewiesen. Denn ihre Inhalte zielen auf eine Verbesserung fast aller Lebensbereiche.

Wie lange gibt es die DNS schon?

Die erste deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2002 von der Bundesregierung beschlossen und beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen in Johannesburg vorgestellt. Sie wurde nachfolgend regelmäßig weiterentwickelt. Seit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 2015 durch die Vereinten Nationen orientiert sich die DNS an der Agenda 2030 und den darin enthaltenen Nachhaltigkeitszielen. Sie wurde zuletzt im März 2021 weiterentwickelt und mit dem Grundsatzbeschluss im November 2022 aktualisiert.

Wie oft wird die DNS weiterentwickelt?

Die DNS wird alle vier Jahre weiterentwickelt. Das geschieht im Rahmen einer Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bei Dialogkonferenzen, online sowie im Austausch mit Verbänden und Expertinnen und Experten. An der Weiterentwicklung arbeiten alle Bundesressorts und das Bundeskanzleramt zusammen. Die Federführung liegt beim Bundeskanzleramt. Die DNS wurde zuletzt im März 2021 weiterentwickelt und mit dem Grundsatzbeschluss im November 2022 aktualisiert. Ende 2024 soll die neue DNS vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Wie wird die Umsetzung der DNS überprüft?

Die DNS ist für die gesamte Bundesregierung bindend. Auf diese Weise können die globalen Nachhaltigkeitsziele umgesetzt werden. Der Umsetzungsstand wird anhand von Indikatoren alle zwei Jahre vom Statistischen Bundesamt überprüft. Die Ergebnisse werden veröffentlicht, wie zuletzt im Bericht von 2022.

Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode als Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ gibt die 17 Ziele der Agenda 2030 als Richtschnur der Politik der Bundesregierung vor. Er sieht die ambitionierte Weiterentwicklung der DNS und des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit für die Bundesverwaltung vor sowie die Überprüfung der zu nachhaltiger Entwicklung bestehenden Steuerungs-Strukturen (sogenannte Governance-Strukturen). Zudem sollen die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitsstrategien, -zielen und -programmen im konkreten Regierungshandeln und bei der Erstellung von Gesetzen erhöht und parlamentarische Beteiligungsrechte gestärkt werden.